Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Cadomo Nord GmbH

  1. Geltungsbereich
    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) gelten für alle zwischen der Cadomo Nord GmbH, Prinzregentenstraße 56, 80539 München, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. med. vet. Andrea Wolk und Christian Gohlke, E-Mail: info@cadomovets.com, (nachfolgend: „Cadomo“ oder „Praxis“) und den Kunden der Praxis (nachfolgend „Auftraggeber“) geschlossenen Verträge zur Behandlung von Tieren (nachfolgend „Behandlungsverträge“). Die AGB gelten unabhängig davon, ob der Auftraggeber Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann ist.
    2. Die in diesen AGB verwendete Bezeichnung „Auftraggeber“ sowie sonstige Personenbezeichnungen erfolgen geschlechtsunabhängig. Sie werden ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwendet.
    3. Alle zwischen dem Auftraggeber und Cadomo im Zusammenhang mit dem Behandlungsvertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen AGB und dem jeweiligen Behandlungsauftrag
    4. Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
    5. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden von Cadomo nicht akzeptiert. Dies gilt auch, wenn der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wird.
  2. Vertragsgegenstand

Durch den Behandlungsvertrag werden die Erbringung von Dienstleistungen sowie der Verkauf von Medikamenten aus dem Bereich Kleintiergesundheit durch Cadomo geregelt.

  1. Vertragsschluss
    1. Der Behandlungsvertrag kommt durch einen Behandlungsauftrag des Auftraggebers und die Annahme dieses Auftrages von Cadomo zustande. Auftrag und Annahme können telefonisch, (d.h. durch telefonische Terminanfrage und telefonische Terminbestätigung), online (d.h. durch online Terminanfragen und online Terminbestätigung in der Regel über E-Mail) oder durch Konsultation der Praxis durch den Auftraggeber und mündliche Annahme des Auftrages und/oder durch schlüssiges Handeln mit Beginn der Untersuchung des zu behandelnden Haustieres durch Mitarbeiter der Praxis erfolgen. Die Einhaltung einer bestimmten Form ist dafür nicht erforderlich.
    2. Vereinbarte Termine, die nicht wahrgenommen werden können, müssen rechtzeitig, d.h. mindestens 24 Stunden im Voraus, abgesagt werden. Cadomo behält sich vor, bei einer nicht rechtzeitig ergangenen Absage den möglicherweise daraus resultierenden Schaden gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen. Dies gilt nicht bei einer unverschuldeten kurzfristigen Absage des Termins.
    3. Sollte der Auftraggeber nicht gleichzeitig Eigentümer des zu behandelnden Tieres sein, so versichert der Auftraggeber, die volle Entscheidungsbefugnis hinsichtlich aller notwendigen medizinischen Maßnahmen (inklusive einer eventuell erforderlichen Euthanasie) zu besitzen. Bei minderjährigen Auftraggebern ist vorab das Einverständnis der gesetzlichen Vertreter einzuholen. Liegt eine Vollmacht des rechtmäßigen Tierbesitzers nicht vor, ist dieser Umstand vor Behandlungsbeginn mitzuteilen.
    4. Cadomo ist berechtigt, zur Ausführung des Untersuchungs- und Behandlungsauftrages Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen einzusetzen bzw. heranzuziehen.
  2. Auskunftspflichten

Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Praxis alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Behandlung des Tieres erforderlich sind. Dazu zählt insbesondere die Verpflichtung, die Praxis über Wesensauffälligkeiten und Untugenden des Tieres, wie z. B. Bissigkeit oder Aggressivität, in Kenntnis zu setzen.

  1. Sorgfaltspflicht, Gewährleistung und Haftung
    1. Die Praxis verpflichtet sich, die ihr anvertrauten bzw. in ihrer Obhut stehenden Tiere nach bestem Wissen und Gewissen unter Anwendung der tierärztlichen Sorgfaltspflicht und aktuellen wissenschaftlichen Methoden zu untersuchen und zu behandeln.
    2. Der Behandlungsvertrag ist ein Dienstvertrag, ein Anspruch auf Erfolg der therapeutischen Maßnahmen besteht folglich nicht.
    3. Bei ausbleibendem Therapieerfolg oder auftretenden Komplikationen wird der Auftraggeber frühzeitig Kontakt zur Praxis aufnehmen. Im Falle nachgewiesener Schlechtleistung ist der Praxis, soweit möglich, zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
    4. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die durch das Tier verursacht werden.
    5. Die Praxis haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Praxis – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von natürlichen Personen – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden.

Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch bis zu einem Betrag von EUR 15.000,00.

Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.

Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. ausschlüsse gelten nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.

Soweit die Haftung nach diesem § 5 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter und Vertreter der Praxis.

    1. Besteht der Auftraggeber entgegen tierärztlichem Rat auf eine Entlassung oder verlässt er eigenmächtig mit dem zu behandelnden Tier die Praxis, ist die Haftung der Praxis für die daraus entstehenden Schäden – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
  1. Vergütung und Zahlungsbedingungen
    1. Die Schätzung der voraussichtlichen Kosten für die Behandlung erfolgt aufgrund aktueller Diagnose/Anamnese. Bei den mitgeteilten voraussichtlichen Kosten handelt es sich um unverbindliche Schätzungen. Durch notwendige zusätzliche medizinische Maßnahmen (z. B. zusätzliche Laboruntersuchungen) können weitere Kosten entstehen.
    2. Die Behandlungsgebühren entstehen auch dann und sind vom Auftraggeber zu tragen, wenn die Behandlung erfolglos bleibt oder das Tier stirbt.
    3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die für die tierärztliche Behandlung des Tieres nach der zurzeit gültigen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) entstehenden Kosten spätestens bei der Abholung des behandelten Tieres in bar oder bargeldlos zu begleichen. Nur in Ausnahmefällen wir die Zahlung per Rechnung gestattet.
    4. Die Praxis behält sich vor, das in der Praxis vorübergehend eingestellte Tier erst  nach Zahlung der Behandlungskosten und der Kosten für die Betreuung zu entlassen. Die in dieser Zeit entstehenden Kosten für die Betreuung und Verpflegung des Tieres trägt der Auftraggeber.
    5. Die Praxis behält sich vor, einen Dienstleister zur Abrechnung über die erbrachten Leistungen zu beauftragen. Zum Zweck der Durchführung der entstehenden Vertragsverhältnisse werden über die bereits benannten Daten weitere personenbezogene Daten (wie z.B. Bonitätsauskünfte, Bankverbindung) verarbeitet.
  2. Eigentumsvorbehalt

Von der Praxis abgegebene Medikamente und Waren und/oder sonstige zur Behandlung des Tieres geeignete Gegenstände bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungspflichten des Auftraggebers im Eigentum der Praxis.

  1. Veterinärrechtliche Bestimmungen

Stirbt ein Tier in der Praxis, so gelten bezüglich der Beseitigung des Tierkörpers die veterinär-rechtlichen Bestimmungen und es wird auf Kosten des Tierbesitzers entsorgt. Bei toten Tieren ist die Praxis berechtigt, Sektionen zu veranlassen.

  1. Patientenunterlagen

Die in der Praxis angefertigten Krankenunterlagen, insbesondere die Aufzeichnungen über Laborergebnisse, Untersuchungsbefunde und Röntgenaufnahmen bleiben aus urheberrechtlichen Gründen im Eigentum der Praxis. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Herausgabe der Originalunterlagen. Das Recht des Auftraggebers auf Einsicht in die Aufzeichnungen, auf die Überlassung von Kopien auf seine Kosten und die Auskunftspflicht des behandelnden Tierarztes im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bleiben davon unberührt.

  1. Datenschutz

Es werden die vom Auftraggeber mitgeteilten personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechtes verarbeitet. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der geschlossenen Behandlungsverträge verarbeitet. Nähere Informationen hierzu sind in der Datenschutzerklärung von Cadomo zu finden, die jederzeit unter LINK DATENSCHUTZ einsehbar ist.

  1. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen, nicht einbezogenen oder undurchführbaren Bestimmung tritt das Gesetzesrecht. Sofern solches Gesetzesrecht im jeweiligen Fall nicht zur Verfügung steht oder zu einem untragbaren Ergebnis führt, gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem am nächsten kommt, was die Parteien wirtschaftlich gewollt haben.

Stand: Juni 2023